Die reguläre Frist beträgt 2 Monate mit Ende des Monats. Eine Verkürzung auf 1 Monat ist nur unter bestimmten Ausnahmefällen (Ablegung des Präsenz- bzw. Zivildienstes, Ausbildung, Abbruch des Studiums, Abschluss des Studiums, Studienortwechsel oder eine akute soziale Notlage) mit einer Bestätigung möglich.

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