Es gibt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Bei einem frühzeitigen Auflösung des Mietvertrageswerden 10% auf die vom Mieter genutzten Monate nachverrechnet. Demnach wird das Benützungsentgelt dem Gastvertrag angepasst.
Es gibt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Bei einem frühzeitigen Auflösung des Mietvertrageswerden 10% auf die vom Mieter genutzten Monate nachverrechnet. Demnach wird das Benützungsentgelt dem Gastvertrag angepasst.