Grundsätzlich ist ein Auszug am Wochenende oder an einem Feiertag nicht möglich. In Ausnahmefällen kann aber mit dem Personal vor Ort eine Sonderregelung getroffen werden. Dieser Fall gilt aber wenn möglich zu vermeiden.
Grundsätzlich ist ein Auszug am Wochenende oder an einem Feiertag nicht möglich. In Ausnahmefällen kann aber mit dem Personal vor Ort eine Sonderregelung getroffen werden. Dieser Fall gilt aber wenn möglich zu vermeiden.