Grundsätzlich ist dies nur in Ausnahmefällen möglich, da beim Einzug auch der Benützungsvertrag unterschrieben werden muss. Deswegen sollte im Optimalfall der Hauptmieter bei der Schlüsselübergabe anwesend sein.
Grundsätzlich ist dies nur in Ausnahmefällen möglich, da beim Einzug auch der Benützungsvertrag unterschrieben werden muss. Deswegen sollte im Optimalfall der Hauptmieter bei der Schlüsselübergabe anwesend sein.