Ja, wir dürfen unsere Wohneinheiten nur an Studierende vermieten. Erwachsene in studienähnlicher Ausbildung können einen Gastplatz beantragen, falls freie Einheiten vorhanden sind.
Ja, wir dürfen unsere Wohneinheiten nur an Studierende vermieten. Erwachsene in studienähnlicher Ausbildung können einen Gastplatz beantragen, falls freie Einheiten vorhanden sind.