Wann gilt die 1-monatige Kündigungsfrist?

  • Ablegung des Präsenz- bzw. Zivildienstes oder einer Ausbildung
  • Abbruch des Studiums
  • Beendigung des Studiums
  • Studienortwechsel
  • Bei einer plötzlich auftretenden sozialen Notlage

Eine schriftliche Bestätigung muss zum Zeitpunkt der Kündigung beigelegt werden. Diese darf nicht älter als 1 Monat sein und kann auch nicht nachgereicht werden.

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Bild: Betriebsurlaub Sommer
Betriebsurlaub

03.08. bis 15.08.2025

Wir sind ab Mo, 18.08.2025 wieder für euch da!