Der Benützungsvertrag ist ein regulärer Vertrag für Studierende, der immer mit 30.09. endet. Grundsätzlich gilt für Studienanfänger:innen eine Vertragsdauer von zwei Jahren, für Studierende mit laufendem Studium eine Vertragsdauer von einem Jahr. Ein Gastvertrag ist ein zeitlich begrenzter Benützungsvertrag mit individuell angepasstem Vertragsende, bei dem zur Heimgebühr zusätzlich 10% verrechnet werden. Grundsätzlich ist ein Gastvertrag nur bei einem Aufenthalt von weniger als einem Jahr notwendig.